Teilnahmebedingungen

1. Gewährleistungsausschluss

Die Regeln in diesem Reglement sind dem Leitfaden für den Traktor-Pulling / Trecker Treck Sport in Schleswig Holstein entnommen.

Diese Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung aller Teilnehmer Zuschauern und Besucher beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.

Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.

Nichts in diesem Reglement sollte als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden.

2. Haftungsausschussklausel:

Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.

3. Allgemeiner Hinweis

Die Teilnahme am Pull ist nur mit dem, für das jeweilige Fahrzeug benötigten, Führerschein möglich. Da die Teilnahme an Traktorpulling / Trecker Treck Veranstaltungen genau wie die Teilnahme an andern öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Karnevalsumzug) keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen Schleppers sofern er als Landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet ist (Grünes Kfz-Kennzeichen) verpflichtet die Teilnahme seiner Kfz-Versicherung anzumelden.

Beim Start mit einem roten Überführungskennzeichen ist darauf zu achten, dass jede Fahrt in das dazugehörige Buch eingetragen ist.

Das Startgeld beträgt 20,00 € je Start und Fahrzeug in allen Klassen. Hier drin ist ein einmaliges Wiegen mit inbegriffen. Bei Nichtstart oder einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.

Für jeden weiteren Wiegevorgang werden 5,00 € Kostenbeitrag erhoben.

Bei der Anmeldung vor Ort werde ich (der Teilnehmer) mit meiner Unterschrift bestätigen, das Reglement, auch die folgenden Detailregeln zu den einzelnen Klassen und das Allgemeine gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Ich spreche den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.

4. Allgemeines

  1. Jeder Teilnehmer muss dieses Reglement gelesen haben und mit seiner Unterschrift bei der örtlichen Anmeldung anerkennen. Es gilt für alle Klassen.
  2. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
  3. Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt. Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
  4. Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
  5. Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholische oder alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen. Auch die Einnahme von Medikamenten, Drogen o.ä. die, die Fahreigenschaft beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet.
  6. Startberechtig sind nur Teilnehmer mit Fahrzeugen, welche mit einer Startnummer gekennzeichnet sind. Die Startnummer ist ist so anzubringen, dass sie von der Regie aus lesbar ist.
  7. Während des Zugvorgangs hat sich nur der startberechtigte Fahrer, das Bahnpersonal und das Bremswagenteam auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
  8. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
  9. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit dem grünen Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) ein Zeichen gibt.
  10. Wird das rote Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) gesetzt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
  11. Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur Disqualifikation.
  12. Den Anordnungen der Wettkampf Leitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
  13. Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden die an den Schlepper auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
  14. Gestartet wird nach, durch den Veranstalter festgelegter Reihenfolge. Unmittelbar vor dem Start erfolgt eine technische Sichtkontrolle, nicht Reglement konforme Fahrzeuge werden disqualifiziert.
  15. Der erste Teilnehmer von der Starterliste macht ggf. einen Probezug um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste von den beiden Zügen.
  16. Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer innerhalb von ca. 3 Minuten seinen Zugvorgang beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.
  17. Im ersten Zugvorgang ist es erlaubt innerhalb der 10 Meter Marke den Zugvorgang abzubrechen und neu zu starten. Dies gilt nicht für das Finale.
  18. Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
  19. Ein Teilnehmer (Starter) darf mit einem Schlepper in mehreren Klassen starten.
  20. Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schlepper zu befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
  21. Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Platzierung. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (80 Meter) oder die gleiche Weite, wird ein Stechen durchgeführt.
  22. Jeder Teilnehmer der einzelnen Klassen hat sich mit eigner Kraft vor dem Bremswagen zu begeben und auch mit eigner Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  23. Auf dem Veranstaltungsgelände ist bei allen Fahrten Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Bei Verstoß erfolgt die Disqualifikation.
  24. Das Warmlaufen der Fahrzeuge ist nur im Stand gestattet.
  25. Sollte ein Teilnehmer mit seinem Fahrzeug Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes, in kürzester Zeit, selber und auf eigene Kosten zu beseitigen. Diese Verunreinigung ist dem Veranstalter sofort zu melden.
  26. Zuschauern ist es nicht erlaubt sich auf der Bahn und im Fahrerlager aufzuhalten.
  27. Jeder Trecker wird nach dem Zugdurchgang mit Fahrer gewogen, hierbei gilt eine Toleranz von 100 kg.
  28. Geht nach Meinung des Veranstalters eine Gefahr für Zuschauer oder Fahrer von dem Trecker aus, darf dieser den Trecker von der Veranstaltung disqualifizieren.
  29. Anhängevorrichtungen müssen fachgerecht mit dem Zugfahrzeug verbunden sein (nicht verschweißt).
  30. Bei Gewichten an der Heckhydraulik hakt der Fahrer selbst am Bremswagen an.
  31. Zwillingsräder sind nicht zugelassen.
  32. Raupenschlepper, selbstfahrende Bau- und Arbeitsmaschinen, sowie alle Sonderfahrzeuge sind nicht zugelassen und können nur nach Absprache mit der technischen Abnahme, außerhalb der Wertung teilnehmen.
  33. Schlepper mit Frontlader sind nur ohne eingehängte Arbeitsgeräte zugelassen.
  34. Frontgewichte dürfen in den Klassen bis einschließlich 6,5t eine Länge von 100 cm und in den Klassen ab 7,5t von 1,40 Meter vor Bezugspunkt : dem Originalen Guss Vorderteil, dem Oberlenkerbolzen der Fronthydraulik, oder der Vorderkante der Motorverkleidung nicht überschreiten. Als maßgebender Bezugspunkt der Messung gilt der hintere Aufhängepunkt.
  35. Zusatzgewichte dürfen nicht in der Breite über die Hinterräder seitlich hinausragen. Sie dürfen Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich sein. Anbaugeräte in der Front-hydraulik sind verboten. Der technische Kommissar kann eine übertriebene Beladung mit Frontgewichten vom Wettkampf ausschließen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Traktor durchbrechen kann.
  36. Das Verlieren von Gewichten führt zur Disqualifikation des Fahrers.
  37. Das Einbuddeln zum Ende des Zugvorganges ist verboten.
  38. Steigbegrenzer dienen ausschließlich der Sicherheit und sind nicht dafür gedacht den Zug auf den Hinterrädern fortzuführen. Dies führt zur Disqualifikation.

5. Reglement zur Standardklasse

Dieses Reglement deckt zusätzlich die Sicherheitsaspekte der Klassen für Serienschlepper ab.

  1. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
  2. Der Motor muss original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
  3. Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben.
  4. Es sind nur vom Werk eingebaute Turbolader erlaubt. Falls ein nachgerüsteter Turbolader bzw. Ladeluftkühler vorhanden ist, erhält er keine Starterlaubnis und wird disqualifiziert.
  5. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.
  6. Die Traktoren müssen einen Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen.
  7. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
  8. Allrad darf eingeschaltet werden.
  9. Die Motordrehzahl darf die serienmäßige zulässige Maximaldrehzahl (max. 2700 U/min) nicht übersteigen, außer sie beträgt im Originalzustand mehr.
  10. Eine Überprüfung der Original-Leistungsangaben behält sich der Veranstalter vor. Die ersten drei Platzierten einer jeden Klasse können vom Veranstalter auf einen Leistungsprüfstand überprüft werden. Hierbei gilt eine Toleranz von 25%.
  11. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über das serienmäßige Anhängemaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm liegt. Andernfalls erfolgt der Start außerhalb der Wertung.
  12. Ein Trecker der ein nicht Fabrikgemäßes Getriebe oder einen nicht originalen Motor hat, gilt als Sporttrecker und darf nicht starten.

S 1 – Klasse 1: bis 1,6 t

S 2 – Klasse 2: bis 2,5 t

S 3 – Klasse 3: bis 3,5 t

S 4 – Klasse 4: bis 4,5 t

S 5 – Klasse 5: bis 5,5 t

S 6 – Klasse 6: bis 6,5 t

S 7 – Klasse 7: bis 7,5 t

S 8 – Klasse 8: bis 9,0 t

S 9 – Klasse 9: bis 11,0 t

S 10 – Klasse 10: bis 14,0 t

6. Reglement zur Oldtimerklasse

Dieses Reglement deckt zusätzlich die Sicherheitsaspekte der Klassen für Oldtimer ab.

  1. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
  2. Der Traktor muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  3. Der Motor muss original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
  4. Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben.(Rotes Kennzeichen ist erlaubt)
  5. Es sind nur vom Werk eingebaute Turbolader erlaubt. Falls ein nachgerüsteter Turbolader bzw. Ladeluftkühler vorhanden ist, erhält er keine Starterlaubnis und wird disqualifiziert.
  6. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.
  7. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
  8. Allrad darf eingeschaltet werden.
  9. Die Motordrehzahl darf die serienmäßige zulässige Maximaldrehzahl (max. 2700 U/min) nicht übersteigen, außer sie beträgt im Originalzustand mehr.
  10. Eine Überprüfung der Original-Leistungsangaben behält sich der Veranstalter vor. Die ersten drei Platzierten einer jeden Klasse können vom Veranstalter auf einen Leistungsprüfstand überprüft. Die Leistungsdaten aus den Originalangaben (z.B. gem. Fahrzeugschein) dürfen nicht überschritten werden.
  11. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über das serienmäßige Anhängemaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm liegen soll. Andernfalls erfolgt der Start außerhalb der Wertung.
  12. Ein Trecker der ein nicht Fabrikgemäßes Getriebe oder einen nicht originalen Motor hat gilt als Sporttrecker und darf nicht starten.
  13. Original Rad- und Zusatzgewichte sind erlaubt. Gewichte in/an einer Fronthydraulik sind nicht zugelassen.

O 1 – Klasse 1: bis 14 PS

O 2 – Klasse 2: 15 bis 22 PS

O 3 – Klasse 3: 23 bis 34 PS

O 4 – Klasse 4: 35 bis 44 PS

O 5 – Klasse 5: 45 bis 55 PS

O 6 – Klasse 6: 56 bis 70 PS

O 7 – Klasse 7: 71 bis 85 PS

O 8 – Klasse 8: 86 bis 100PS

O 9 – Klasse 9: 101 bis 120PS

O10 – Klasse 10: ab 121PS 

7. Reglement zur Unimogklasse (Universal-Motor-Gerät / Allzwecktraktor)

Dieses Reglement deckt zusätzlich die Sicherheitsaspekte der Klassen für Unimog ab.

  1. Der Unimog muss ein Serienfahrzeug sein und in der Optik seriennah sein.
  2. Der Motor muss original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serienfahrzeug verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
  3. Der Unimog muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben.(Rotes Kennzeichen ist erlaubt)
  4. Es sind nur vom Werk eingebaute Turbolader erlaubt. Falls ein nachgerüsteter Turbolader bzw. Ladeluftkühler vorhanden ist, erhält er keine Starterlaubnis und wird disqualifiziert.
  5. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.
  6. Der Unimog muss einen Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen.
  7. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
  8. Allrad darf eingeschaltet werden.
  9. Die Motordrehzahl darf die serienmäßige zulässige Maximaldrehzahl nicht übersteigen
  10. Eine Überprüfung der Original-Leistungsangaben behält sich der Veranstalter vor. Die ersten drei Platzierten einer jeden Klasse können vom Veranstalter auf einen Leistungsprüfstand überprüft. Die Leistungsdaten aus den Originalangaben (z.B. gem. Fahrzeugschein) dürfen nicht überschritten werden
  11. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über das serienmäßige Anhängemaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm liegen soll. Andernfalls erfolgt der Start außerhalb der Wertung.
  12. Ein Unimog der ein nicht Fabrikgemäßes Getriebe oder einen nicht originalen Motor hat darf nicht starten. 
  13. Original Rad- und Zusatzgewichte sind erlaubt. Gewichte in/an einer Fronthydraulik sind nicht zugelassen.

U1 – Klasse 1: bis 100PS

U2 – Klasse 2: ab 101PS

8. Ehrungen

  1. Prämiert werden die drei Erstplatzierten einer jeden Klasse mit einem Pokal. Die Prämierten stimmen zu, das ggf. ein Siegerfoto auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht wird.
  2. In den Oldtimer- und Unimog-Klassen können ggf. zusätzlich Sonderpokale, für den Ältesten und dem von Veranstalter frei definierten optischen Erscheinungsbild, vergeben werden.

9. Sonstiges

Das Eintrittsgeld für die Zuschauer / Besucher beträgt 6,00 € je Person. Das Eintrittsgeld für den Teilnehmer / Fahrer ist mit dem Startgeld abgegolten.